Storno und Haftung

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:


Stornierung

bis zum 56. Tag vor Anreise 50 % zzgl. 30 EUR Gebühr

bis zum 21. Tag vor Anreise 75 % zzgl. 30 EUR Gebühr

danach gilt der allgemeine Grundsatz: von 100 %. zzgl. 30 EUR Gebühr.

Sofern dem Vermieter eine Weitervermietung des Hausbootes über den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 25 % des Bruttomietpreises als Bearbeitungspauschale berechnet.

Wenn die Bundesregierung, das Land oder die Kommune, zu ihrem Reisedatum, ein komplettes Reiseverbot/Beherbergungsverbot ausspricht, werden wir Ihre Reise selbstverständlich kostenlos stornieren und Sie erhalten Ihre bereits getätigten Zahlungen von uns zurückerstattet.

Sollte Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder einer Erkrankung Ihrerseits eine Anreise nicht möglich sein, gelten die normalen Stornobedingungen.



Unverfügbarkeit des Bootes / Haftung des Vermieters


Ist das Boot durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass das Boot aufgrund von Witterungsverhältnissen nicht erreichbar (Vereisung des Steges) bzw. nicht bewohnbar (zu niedrige Außentemperaturen) ist. Weitere Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung sind diesbezüglich ausgeschlossen.

Einschränkungen der Nutzbarkeit des Bootes oder seiner Ausrüstungs-/ Einrichtungsgegenstände aufgrund von Bedingungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. schlechter TV-Empfang oder WLAN-Zugang aufgrund widriger Witterungsverhältnisse), berechtigen den Mieter nicht zur Stornierung der Miete oder zu einem Teilrückbehalt des Mietpreises. Insbesondere witterungsbedingte, bootstypische Einschränkungen führen zu keiner Haftung oder Erstattungspflicht des Vermieters.

Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.